Kategorie: AG Hon-Kai-Karate / Takama


Hon-Kai-Karate / Takama

Das Hon-Kai-Karate ist der Familienstil der koreanischen Familie Huong, der aus dem ursprünglich indischen Takama-Stil entstand. In der Praxis zeichnet sich das Hon-Kai-Karate/Takama durch eine besondere Vollständigkeit aus: Es bietet waffenlose Techniken in allen Distanzen, atembasierte Bewegungsübungen (ähnlich dem Qi Gong) sowie einen ausgedehnten Bereich traditioneller Waffen.

Im Roten Stern FFM üben wir besonders die waffenlosen und gesundheitsorientierten Techniken des Stils. Das Training besteht aus einer Aufwärmphase, Partner*innenübungen, Formen/Kata sowie einem Dehnprogramm.

Seiner Entstehungslegende nach ist das Takama der älteste Kampfstil der Welt. Tatsächlich steht das Technikrepertoire des Stils unterschiedlichsten asiatischen Kampfkünsten nahe. Die Techniken des Stils eignen sich sowohl für die sportliche Auseinandersetzung als auch für die Selbstverteidigung. Da es keinen Wettkampfbetrieb gibt, werden auch Angriffe zu Augen und Hals gelehrt, die in sportlichen Turnieren nicht erlaubt sind.

Im Geist der Offenheit und des gegenseitigen Respekts wollen wir gemeinsam trainieren. Das Training folgt dem traditionellen Aufbau, wobei keine kulturspezifischen Rituale verwendet werden. Sowohl traditionelle als auch sportliche Aspekte werden auf ihre Funktion hin befragt und auch nur unter diesem Aspekt geübt. So entsteht eine aufgeschlossene Atmosphäre ohne künstliche Autorität, Zweikampfromantik oder Konkurrenzdenken.

Teilnahme: Teilnehmen kann jede*r, der/die sich gesundheitlich dazu in der Lage fühlt. Da wir die Techniken bei langsamem Üben immer bis zum Kontakt mit Partner*innen durchführen, sollten Teilnehmer*innen bereit sein, an Gesicht und Körper berührt zu werden – auch mal unsanft, es ist schließlich ein Kampfsport.

Trainingskleidung sollte sporttauglich sein und locker sitzen. Schmuck und Piercings sind im Training Quellen für Verletzungen und sollten in den Taschen bleiben oder abgeklebt werden. Geübt werden kann barfuß, in Socken oder Schläppchen sowie japansichen „Sockenschuhen“, sog. Tabi. Die traditionelle Trainingskleidung ist ein schwarzer Tae-Kwon-Do-Anzug. Da der Stil aber insgesamt eine sehr offene Haltung pflegt, ist das nicht von Bedeutung (schwarze Judo-Anzüge sind eine Empfehlung, da sie sehr robust sind und nicht einreißen).

Trainingspartner*innen kommen sich in der Regel sehr nahe, daher empfiehlt sich eine gewisse Hygiene: kurze Finger- und Fußnägel und auch mal eine Dusche und Deo VOR dem Training (so verrückt es klingen mag) sind oft sehr angenehm für alle am Training beteiligten Personen. Wer lange Nägel pflegen möchte, sollte aus Rücksicht nur mit Schuhen und Handschuhen trainieren.

Zum Hintergrund: Was ist der Unterschied zwischen einer Kampfsportart und einer Kriegskunst?



Kampfsportarten sind auf den sportlichen Wettbewerb ausgerichtet und i.d.R. daher in ihrem Technikrepertoire limitiert. Zusätzlich beschränken sie sich auf den Teil von Techniken, der innerhalb der Sportart relevant ist, z.B. verwendet ein Judo-Ka keine hohen Tritte, eine Karatekämpferin eher keine Hebeltechniken.

In einer Kriegskunst stehen die Bereiche waffenloser Kampf und bewaffneter Kampf sowie alle Aspekte des waffenlosen Kampfes – sprich „Kickboxen“, Werfen und Hebeln, sowie Selbstverteidung – mehr oder weniger gleichberechtigt nebeneinander. Die Techniken werden auf ihre Wirkung hin geübt und weniger auf ihre Ausführung in Wettkämpfen.

Die Techniken haben unterschiedliche Schwierigkeitsgrade und können grundsätzlich von jedem erlernt werden. Ausschließlich die Beintechniken werden ab einem höheren Grad sehr anspruchsvoll.

Haben wir euer Interesse geweckt? Dann schreibt uns:

indra-takamar@gmx.de

oder

takama@roterstern-ffm.de

Das Training findet Montag und Mittwochs jeweils von 20:30 – 22:00 Uhr statt.

Trainiert wird in der Schlossstraße 24 in den Räumen des Mokita Kinderladens

ACHTUNG: Bitte beachtet, dass nur vegane Speisen und Getränke zum Training in den Kinderladen mitgebracht werden dürfen.

Das Training findet selbstverständlich unter angemessenen Umständen und in Absprache mit dem Gesundheitsamtes statt.