Selbstverständnis

English version below

Der Sport und Kultur Roter Stern Frankfurt e.V. ist ein emanzipatorisches und selbstorganisiertes Sport- und Kulturprojekt. Wir versuchen einen diskriminierungsfreien Raum zu schaffen, in dem Du – unabhängig von sozialer, kultureller oder geographischer Herkunft, von Geschlechtsidentitäten, Alter oder sexueller Orientierung – Sport machen und Deine Freizeit verbringen kannst. Selbstorganisiert zu sein bedeutet für uns, dass alle Entscheidungen über den Verein auf unserem basisdemokratischen Plenum getroffen werden, auf dem jede*r das gleiche Mitspracherecht hat. Der Verein wird durch das Engagement aller Beteiligten gestaltet. Dazu gehören auch viele Aufgaben, die fernab von sportlicher oder kultureller Aktivität stattfinden bspw. die Organisation des RSF. Jede*r kann sich einbringen, auch ohne sich sportlich zu betätigen. Wir wollen es jede*m ermöglichen bei den Aktivitäten des Roten Sterns teilzunehmen, auch wenn kein Geld für den monatlichen Mitgliedsbeitrag vorhanden ist. Deswegen gibt es bei uns ein Solidarmodell, von dem Mitglieder, die weniger haben, mitfinanziert werden, wie bspw. bei Aktivitäten der AG Outdoor. Es existieren viele verschiedene Sport und Freizeitgruppen, von Fußball, Kampfsport, Yoga, Chor oder Outdoor ist alles mit dabei. Mal kommen neue AGs hinzu und andere pausieren, je nachdem wer gerade Interesse an was hat.

Leider haben absolutes Konkurrenzdenken, Leistungsorientierung, Geschlechterstereotype und (Hetero-)Sexismus, Rassismus, Antisemitismus, Nationalismus und rechtes Gedankengut in Sport und Gesellschaft nach wie vor ihren festen Platz. Antisemitische Einstellungen treten heute oft als Kritik am Staat Israel in Erscheinung. Dabei wird die Dämonisierung von Jüdinnen und Juden auf den Staat Israel übertragen und ihm sein Existenzrecht abgesprochen. Wir wollen durch den Roten Stern Frankfurt auf diese und andere gesellschaftliche Missstände hinweisen und versuchen, Menschen zu sensibilisieren und im Verein einen emanzipatorischen Diskurs zu etablieren. Gerade die aktuelle gesellschaftliche Situation zeigt uns, dass durch das Erstarken von rechten Strukturen und menschenverachtenden Einstellungen, ein solidarisches Miteinander und eine klare Positionierung notwendig sind. Hier gehört für uns ganz praktisch die Inklusion und Unterstützung von Refugees, aber auch die Auseinandersetzung mit verschiedenen Thematiken auf einer theoretischen Ebene dazu. Durch unseren Status als Verein haben wir die Möglichkeit anders in die Gesellschaft hineinzuwirken, das möchten wir nutzen. Unser Anspruch ist es durch verschiedene Aktivitäten und Veranstaltungen eine breitere Öffentlichkeit zu erreichen und Menschen in eine politische Diskussion miteinzubeziehen, die sich sonst weniger im politischen Räumen bewegen.

Im Training einen sensiblen Umgang mit verschiedenen Thematiken zu etablieren ist für uns wichtig. Dazu gehört auch, dass wir Sport nicht (nur) zum Zweck der Selbstoptimierung und für die Erschaffung von normierten Körperbildern machen. Wir wollen eine Plattform ermöglichen, wo jede*r möglichst frei von diesen gesellschaftlichen Normen mitmachen kann, egal ob der eigene Anspruch darin besteht fitter zu werden, Techniken zu erlernen und zu verbessern, sich zu bewegen oder Spaß zu haben. Jede*r kann bei uns mitmachen, unabhängig vom Vorwissen, gleiches gilt es für den kulturellen Teil des Vereins.

Diese Angebote werden aktiv durch eigene Veranstaltungen, eigenes Verhalten und eigenen Anspruch aller Mitglieder und Aktiven gestaltet. Wir wollen ein Verein sein, der jenseits von der häufig präsenten Vereinsmeierei funktioniert. Dazu gehört auch die eigenen Denkstrukturen und Verhaltensweisen zu hinterfragen und regelmäßig zu reflektieren und auch Widersprüche sollen dabei aufgezeigt und thematisiert werden können. Durch unser eigenes Handeln und unsere klare Positionierung wollen wir zeigen, dass ein solidarisches Miteinander funktionieren kann, trotz der alltäglichen Zwänge.

Den Roten Stern Frankfurt gibt es seit 2014. Wir wachsen und trotz aller bürokratischer, interner und externer Schwierigkeiten versuchen wir unseren eigenen Ansprüchen gerecht zu werden. Der Rote Stern Frankfurt bringt Menschen aus unterschiedlichen Kontexten und mit unterschiedlichen Hintergründen zusammen, so findet ein Austausch von Perspektiven statt und es entstehen neue Netzwerke. Durch die Zusammenarbeit mit anderen (sportlichen) Strukturen aus Frankfurt sind wir in verschiedenen solidarischen Bündnissen aktiv. Unser Anspruch ist es unsere Vernetzung weiter auszubauen, denn nur gemeinsam können wir dem Erstarken von rechten Strukturen entgegentreten und ein klares antifaschistisches Zeichen setzen.

Deswegen laden wir alle herzlich ein bei uns mitzumachen. Sei es, weil Du gerne eine eigene AG gründen möchtest, mit uns auf dem Plenum Bier trinken willst, Förderanträge schreiben willst oder aktiv Sport treiben möchtest. Wir freuen uns über jedes neue und alte Gesicht, das bei uns vorbeischaut.

Sportlich Kritisch Stabil!

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Self-understanding of our club

Sport und Kultur Roter Stern Frankfurt e.V. is an emancipatory and self-organised sports and cultural project. We try to create a discrimination-free space where you – regardless of social, cultural or geographical origin, gender identities, age or sexual orientation – can do sports and spend your free time. For us, being self-organised means that all decisions concerning the club are made at our grassroots democratic plenum, where everyone has an equal say. Our association is shaped by the commitment of everyone involved. This also includes many tasks that take place far away from sporting or cultural activities, such as the organisation of the RSF. Everyone can get involved, even without being active in sports. We want to make it possible for everyone to participate in the activities of the Roter Stern, even if there is no money for the monthly membership contribution. That’s why we have a solidarity model where members who have less money are co-financed, for example in the activities of the outdoor group. There are many different sports and leisure groups, from football, martial arts, yoga, choir or outdoor activities. Sometimes new groups are added and others are paused, depending on who is interested in what.

Unfortunately, extreme competitiveness, performance orientation, gender stereotypes and (hetero)sexism, racism, anti-Semitism, nationalism and right-wing ideas still have a firm place in sport and society. Through Roter Stern Frankfurt, we want to point out these and other social problems and try to sensitise people and establish an emancipatory discourse in the club. The current social situation shows us that the strengthening of right-wing structures and inhuman attitudes require solidarity and a clear position. For us, this includes the inclusion and support of refugees, but also the examination of various topics on a theoretical level. Through our status as an association, we have the opportunity to have a different impact on society, and we would like to make use of this. Our aim is to reach a broader public through various activities and events and to involve people in a political discussion who are otherwise less active in political spaces.

It is important for us to establish a sensitive approach to various topics in our training. This also includes that we do not do sport (only) for the purpose of self-optimisation and for the creation of standardised body images. We want to provide a platform where everyone can participate free of these social norms, regardless of whether their own aspiration is to become fitter, to learn and improve techniques, to move or to have fun. Anyone can join us, regardless of previous knowledge, and the same applies to the cultural part of the association.

These offers are actively shaped by own events, own behaviour and own demands of all members and active people. We want to be an association that functions beyond the often-present association bureaucracy. This also includes questioning and regularly reflecting on our own thought structures and behaviour patterns, and it should also be possible to point out and address contradictions. Through our own actions and our clear positioning, we want to show that solidarity can work, despite everyday constraints.

Roter Stern Frankfurt has been around since 2014. We are growing and despite all the bureaucratic, internal and external difficulties, we are trying to meet our own demands. Rote Stern Frankfurt brings together people from different contexts and backgrounds, so an exchange of perspectives takes place and new networks are created. Through cooperation with other (sporting) structures in Frankfurt, we are active in various solidarity alliances. Our aim is to further expand our network, because only together can we counter the strengthening of right-wing structures and set a clear anti-fascist signal.

That’s why we invite everyone to join us. Be it because you want to found your own sports group within the club, drink beer with us at the plenum, write funding applications or do active sports. We are happy about every new and old face that comes by.

Sporty. Solid. Subversive!


[expand title=“Satzung: Sport und KulturRoter Stern Frankfurt e.V.„]

§ 1 Name, Sitz

(1) Der Verein hat den Namen „Sport und Kultur Roter Stern Frankfurt e.V.“. Er hat seinen Sitz in Frankfurt am Main. Er ist eingetragen im Vereinsregister des Amtsgericht Frankfurt am Main unter der Registernummer VR 15400.

(2) Der Verein strebt die Mitgliedschaft im Landessportbund an. Er erkennt deren Satzungen und Ordnungen an.

(3) Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.

§ 2 Zweck, Aufgaben und Grundsätze

(1) Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung. Der Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Mittel des Vereins dürfen nur für satzungsgemäße Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins. Mitglieder können Aufwandsentschädigungen aus Mitteln des Vereins erhalten. Es darf keine Person durch Ausgaben, die den Zwecken des Vereins fremd sind oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.

(2) Vereinszweck ist – Bildungsarbeit, wie zum Beispiel Veranstaltungen gegen Diskriminierung – Förderung von Sport, wie zum Beispiel Handball, Selbstverteidigung oder Wandern und – Kultur, wie zum Beispiel Lesungen oder Musik-Abende.

(3) Der Verein erfüllt seine Aufgaben insbesondere durch Ausbildung und Einsatz von sachgemäß vorgebildeten Übungsleitern/innen und aktiven Übungs- und Wettkampfbetrieb. Das beinhaltet den regelmäßigen Trainingsbetrieb und die Teilnahme an Wettkämpfen.

(4) Der Verein erfüllt seine Aufgaben des Weiteren durch Maßnahmen der politischen Bildung, wie Seminare, Informations- und Diskussionsveranstaltungen und durch Öffentlichkeitsarbeit, wie Pressemitteilungen und das Betreiben einer Internetseite mit News-Bereich, um auf aktuelle gesellschaftspolitische Geschehen hinzuweisen und diese kritisch zu beleuchten.

(5) Der Verein ist parteiunabhängig, sowie konfessionell neutral.

§ 3 Mitgliedschaft

(1) Der Verein besteht aus ordentlichen Mitgliedern.

§ 4 Erwerb der Mitgliedschaft

(1) Ordentliches Mitglied kann jede natürliche Person werden. Über den schriftlichen Aufnahmeantrag entscheidet der Vorstand. Der Aufnahmeantrag Minderjähriger bedarf der Unterschriften der gesetzlichen Vertreter/innen. Gegen eine Ablehnung des Aufnahmeantrages durch den Vorstand, die keiner Begründung bedarf, kann der/die Antragsteller/in die Mitgliederversammlung anrufen. Diese entscheidet endgültig.

(2) Vereinsmitglied kann nicht werden wer Mitglied in menschenverachtenden und anderen diskriminierenden Gruppen, Parteien, Organisationen, Verbänden und Vereinigungen ist.

§ 5 Beendigung der Mitgliedschaft, Wiederaufnahme

(1) Die Mitgliedschaft endet durch Austritt, Ausschluss oder Tod.

(2) Der Austritt ist dem Vorstand gegenüber schriftlich zu erklären. Er ist mit einer Frist von 3 Monaten zum Ende des Kalenderjahres möglich und wird mit Zugang der Kündigungserklärung wirksam.

(3) Ein Mitglied kann aus dem Verein ausgeschlossen werden, wenn dieses menschenverachtende oder anderweitig diskriminierende Äußerungen tätigt, wenn dieses in einer rechten Gruppe, Partei, Verein oder Organisation zugehörig ist oder mit diesen offen sympathisieren wenn erhebliche Verletzungen satzungsgemäßer Verpflichtungen vorliegen, wenn schwere Verstöße gegen die Interessen des Vereins getätigt wurden, wenn grobe unsportliche Verhalten nachgewiesen sind.

(4) Über den Ausschluss entscheidet die Mitgliederversammlung Basisdemokratisch. Vor der Entscheidung hat er dem Mitglied Gelegenheit zu geben, sich mündlich oder schriftlich zu äußern; hierzu ist das Mitglied unter Einhaltung einer Mindestfrist von sieben Tagen schriftlich aufzufordern. Die Entscheidung über den Ausschluss ist schriftlich zu begründen und dem Mitglied durch Brief oder E-Mail zuzustellen. Gegen die Entscheidung ist die Berufung an die Mitgliederversammlung zulässig; sie muss schriftlich und binnen drei Wochen nach Absendung der Entscheidung erfolgen.

(5) Ein Mitglied kann des Weiteren ausgeschlossen werden, wenn es trotz zweimaliger schriftlicher Mahnung durch den Vorstand mit der Zahlung von Beiträgen oder Umlagen in Höhe von mehr als einem Jahresbeitrag im Rückstand ist. Der Ausschluss kann durch den Vorstand erst beschlossen werden, wenn seit Absendung des zweiten Mahnschreibens, das den Hinweis auf den Ausschluss zu enthalten hat, ein Monat vergangen ist.

(6) Mitglieder, deren Mitgliedschaft erloschen ist, haben keinen Anspruch auf Anteile aus dem Vermögen des Vereins. Andere Ansprüche gegen den Verein müssen binnen drei Monaten nach Erlöschen der Mitgliedschaft durch Brief oder E-Mail geltend gemacht und begründet werden.

(7) Über die Wiederaufnahme von Mitgliedern, deren Mitgliedschaft erloschen ist entscheidet die Mitgliederversammlung Konsensual.

§ 6 Mitgliedsbeitrag

(1) Die Mitglieder zahlen Beiträge nach Maßgabe der Beitragsordnung, die durch den Vorstand beschlossen wird.

§ 7 Organe

(1) Die Organe des Vereins sind: der Vorstand die Mitgliederversammlung

§ 8 Vorstand

(1) Der Vorstand besteht aus: dem/der Vorsitzenden, dem/der stellvertretenden Vorsitzenden, dem/der Finanzwart/in dem/der Kassenprüfer/in

(2) Der Vorstand führt die Geschäfte des Vereins nach Maßgabe der Satzung und der Beschlüsse der Mitgliederversammlung. Der Vorstand fasst seine Beschlüsse Konsensual. Der Vorstand ordnet und überwacht die Tätigkeit der Abteilungen; er ist berechtigt, für bestimmte Zwecke Ausschüsse einzusetzen. Der Vorstand kann verbindliche Ordnungen erlassen. Über seine Tätigkeit hat der Vorstand der Mitgliederversammlung zu berichten.

(3) Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch ein Vorstandsmitglied vertreten.

(4) Der Vorstand wird durch die Mitgliederversammlung gewählt. Er bleibt bis zur satzungsgemäßen Neuwahl im Amt. Wählbar sind nur Vereinsmitglieder, die das 18. Lebensjahr vollendet haben. Wiederwahl eines Vorstandsmitgliedes ist zulässig. Verschiedene Vorstandsämter können nicht in einer Person vereinigt werden.

(5) Alle Vorstandsmitglieder werden für die Dauer von einem Jahr gewählt.

§ 9 Mitgliederversammlung

(1) Die ordentliche Mitgliederversammlung findet halbjährlich statt.

(2) Wenn 20% der Mitglieder es für notwendig erachten und dies dem Vorstand schriftlich mitteilen, findet eine außerordentliche Mitgliederversammlung statt, zu der spätestens 21 Tage danach eingeladen werden muss.

(3) Die Einberufung einer Mitgliederversammlung erfolgt schriftlich, per Post oder digital, per E-Mail durch den Vorstand unter Wahrung einer Einladungsfrist von mindestens 7 Tagen bei gleichzeitiger Bekanntgabe der Tagesordnung. Die Frist beginnt mit dem Datum des Poststempels oder dem Absendedatum der E-Mail. Das Einladungsschreiben gilt dem Mitglied als zugegangen, wenn es an die letzte vom Mitglied dem Verein schriftlich bekannt gegebene Post-Adresse oder E-Mail-Adresse gerichtet ist.

§ 10 Einberufung von Mitgliederversammlungen

(1) Die Mitgliederversammlung wird von dem/der Vorsitzenden des Vorstandes, bei dessen/deren Verhinderung von seinem(r)/ihrem(r) Stellvertreter/in geleitet oder einem anderen Vorstandsmitglied. Ist keines dieser Vorstandsmitglieder anwesend, so bestimmt die Versammlung den/die Leiter/in Basisdemokratisch.

(2) Die Mitgliederversammlung ist mit mindestens 5 Personen oder 10 % der Gesamtmitglieder beschlussfähig. Die Beschlüsse werden Basisdemokratisch gefasst. Stimmenthaltungen werden als Enthaltung gezählt. Schriftliche Abstimmungen erfolgen nur, wenn 1/3 der anwesenden Mitglieder dies verlangt; bei Wahlen muss eine geheime Abstimmung erfolgen, wenn eines der anwesenden Mitglieder dies verlangt. Satzungsänderungen können nur mit einer Mehrheit von 2/3 der anwesenden Mitglieder beschlossen werden. Zur Auflösung des Vereins ist eine Mehrheit von 2/3 der Mitglieder des Vereins erforderlich.

(3) Über Anträge auf Satzungsänderungen kann nur abgestimmt werden, wenn sie zwei Wochen vor der Mitgliederversammlung schriftlich per Post oder E-Mail beim Vorstand des Vereins eingegangen und in der Einladung mitgeteilt worden sind.

(4) Weitere Anträge, die den Verein und seine Aktivitäten betreffen, die für die Mitgliederversammlung von Wichtigkeit ist, sind ebenfalls mit einer Frist von zwei Wochen vor der Mitgliederversammlung dem Vorstand schriftlich mitzuteilen. Bei außergewöhnlichen Situationen, können auch Initiativanträge vor Ort gestellt werden. Über die Zulässigkeit des Initiativantrages entscheidet die Mitgliederversammlung Basisdemokratisch.

§ 11 Protokollierung von Beschlüssen

(1) Über die Beschlüsse der Mitgliederversammlungen und des Vorstandes ist unter Angabe von Ort, Zeit und Abstimmungsergebnis jeweils eine Niederschrift anzufertigen. Die Niederschrift ist von dem/der Vorsitzenden bzw. Versammlungsleiter/in und Versammlungsleiter/in jeweils zu bestimmenden Schriftführer/in zu unterschreiben.

§ 12 Auflösung des Vereins

(1) Bei Auflösung des Vereins erfolgt die Liquidation durch die zum Zeitpunkt des Auflösungsbeschlusses amtierenden Vereinsmitglieder.

(2) Bei Auflösung des Vereins oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke fällt das Vermögen des Vereins an eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder einer anderen steuerbegünstigten Körperschaft zwecks Verwendung für die Förderung von Sport oder Kultur.

§ 13 Haftung

Ehrenamtliche Tätige und Organ- oder Amtsträger haften für Schäden gegenüber Mitgliedern und gegenüber dem Verein, die sie in Erfüllung ihrer ehrenamtlichen Tätigkeit verursachen, nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Der Verein haftet gegenüber dem Mitgliedern im Innenverhältnis nicht für fahrlässig verursachte Schäden, die Mitglieder bei der Ausübung des Sports, aus der Teilnahme bei Veranstaltungen oder durch die Benutzung von Anlagen oder Einrichtungen des Vereins erleiden soweit solche schäden nicht durch Versicherungen des Vereins abgedeckt sind.

§ 14 Inkrafttreten

(1) Diese Satzung ist in der vorliegenden Form von der Mitgliederversammlung des Vereins am 18. Juni 2015 in Frankfurt am Main beschlossen worden. Wir versichern die Richtigkeit und Vollständigkeit der Satzung gem. § 71 Abs. 1 Satz 4 BGB.
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